Einführung «Expected-Credit-Loss Ansatz» in der Schweiz
Gemäss dem Papier «hängige Vorhaben» der FINMA vom 17. August 2017 sollen Wertberichtigungen für Ausfallrisiken im Bankenbereich neu auf der Basis von erwarteten Verlusten (Expected Loss) erfolgen. Bei der Umsetzung dieser Neuerung soll der Proportionalität grösstmögliche Beachtung geschenkt werden. Die Regelung erfolgt im Rahmen einer neu zu schaffenden FINMA-Rechnungslegungsverordnung. In diesem Rahmen sollen auch Teile des Rundschreibens «Rechnungslegung Banken» in der Verordnung geregelt werden. Die Vernehmlassung ist für das 2. Quartal 2018 geplant.Treiber dieser neuen Regelung sind die internationalen Entwicklungen in der Rechnungslegung. Zukünftig soll mit der Bildung von Wertberichtigungen nicht mehr gewartet werden bis ein entsprechen-des Verlustereignis eintritt. Der Blick soll sich vermehrt in die Zukunft richten. Sowohl IFRS als auch US GAAP beinhalten neu Standards, welche die Bildung von Wertberichtigungen auf der Basis von erwarteten Verlusten und damit unter Berücksichtigung künftiger Erwartungen vorsehen (EV-Ansatz). Die Entwicklungen zu einem EV-Ansatz wurden explizit auch durch Gremien wie G-20, FSB und Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stark unterstützt.