Aktueller Stand zur Revision des Geldwäschereigesetzes
Am 1. Juni 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) eröffnet. Die wichtigsten Neuerungen/Änderungen sollen sein:
- Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts, hauptsächlich im Bereich Gründung, Führung und Verwaltung, sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden.
- Finanzintermediäre haben neu die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zu verifizieren.
- Finanzintermediäre sollen neu die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen.
- Die Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll verbessert werden.