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Basel III final

13. September 2022

Das als Reaktion auf die letzte grosse Finanzkrise entwickelte Reformpaket der Basel-III-Standards wurde seit dem Jahr 2013 schrittweise in das Schweizer Recht eingeführt. Um auch die letzte nach dem internationalen Basel-III-Standard vorgesehene Verbesserung der Bankregulierung zu übernehmen, werden die Ausführungsbestimmungen im Bereich der Eigenmittelanforderungen für Banken angepasst.

Dazu wird unter anderem die Eigenmittelverordnung durch den Bundesrat und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen durch die FINMA angepasst. Letzteres in Form von neuen FINMA-Verordnungen:

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