Disclaimer

Bitte lesen Sie diese Bedingungen genau durch. Mit dem Zugriff auf die Website der Equilas AG (nachfolgend Website) erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Website (und den darin enthaltenen Elementen) verstanden haben und anerkennen. Wenn Sie mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, unterlassen Sie den Zugriff auf diese Website.

  1. Zweck
    Der Zweck dieser Website ist einzig die Informationsvermittlung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen. Durch das Aufrufen dieser Website geht die Equilas AG mit Ihnen keine vertragliche Beziehung ein. Das Gleiche gilt bei Zusendung einer E-Mail über die auf dieser Website angegebenen Adressen. Die Equilas AG bemüht sich, die Inhalte auf dieser Website aktuell, vollständig und richtig zu halten. Da diese Informationen jedoch raschen Änderungen unterliegen können, kann die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Die Angaben auf dieser Website stellen keine verbindlichen Entscheidungshilfen und Antworten auf rechtliche Fragen dar.

  2. Verfügbarkeit
    Die Equilas AG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen auf dieser Website dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehlerfrei sind oder Fehler jederzeit sofort behoben werden.

  3. Links zu anderen Websites
    Diese Website enthält einige Links zu Websites von Dritten. Wenn Sie diese anklicken, verlassen Sie auf Ihr eigenes Risiko die Website equilas.ch. Diese Websites sind dem Einfluss der Equilas AG vollständig entzogen, weshalb für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtsmässigkeit keine Gewährleistung übernommen wird. Der Equilas AG bekannte fehlerhafte Links werden selbstverständlich entfernt oder ersetzt.

  4. Adressatenkreis
    Die Website richtet sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie an Personengesellschaften und Institutionen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Insbesondere ist die Website nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Publikation bzw. den Zugang zur Website aufgrund der Nationalität, des Wohnsitzes bzw. Sitzes oder aus anderen Gründen verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf diese Website nicht gestattet.

  5. Datenübertragung
    Die E-Mail-Kommunikation sowie die Kommunikation über diese Website findet über ein offenes, jedermann zugängliches Netz statt. Sie ist ohne spezielle Vorkehrungen unverschlüsselt und somit für Dritte, welche über die notwendigen Kenntnisse und Hilfsmittel verfügen, einsehbar. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass per E-Mail oder über diese Website gesendete Daten durch Dritte abgefangen und eingesehen werden. Bitte verwenden Sie deshalb für Ihre Kommunikation einen sicheren Kanal. Zudem weist die Equilas AG ausdrücklich auf die Gefahr von Viren und die Möglichkeit gezielter Hackerangriffe hin. Zwecks Virenbekämpfung empfiehlt sich die Verwendung von aktuellen Browser-Versionen sowie die Installation von laufend aktualisierter Anti-Virensoftware, Anti-Spywaresoftware sowie Anti-Malwaresoftware. Auf das Öffnen von E-Mails unbekannter Herkunft und nicht erwarteter Anhänge eines E-Mails sollte verzichtet werden.

    Mit der Zusendung von E-Mails an die Equilas AG willigen Sie in Kenntnis dieser Problematik dazu ein, dass die Equilas AG mit Ihnen ebenfalls per E-Mail kommuniziert.

  6. Datenschutz
    Grundsätzlich können Sie die Website besuchen ohne dabei Angaben über Ihre Person zu machen. Die Equilas AG verwendet grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, welche ihr elektronisch übermittelt werden, für andere als den mit dem Auftrag zusammenhängenden Zweck. Sämtliche der Equilas AG zugestellten Daten werden gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet. Das Verhalten der Besucher der Website aus dem europäischen Raum wird nicht beobachtet und analysiert, womit kein Tracking oder Profiling dieser Besucher stattfindet.

  7. Datenschutzerklärung für XING und LinkedIn
    Unsere Website verwendet die «XING und LinkedIn Share Buttons». Wenn Sie diese Website aufrufen, wird über den Browser des Nutzers kurzfristig eine Verbindung zu Servern der XING SE und LinkedIn Inc. aufgebaut, mit denen die Funktionen des Buttons, unter anderem die Anzeige des Zählwerts, geleistet werden. XING SE und LinkedIn Inc. speichern keine personenbezogenen Daten des Nutzers über den Besuch der Website, insbesondere wird keine IP-Adresse gespeichert. Eine Auswertung des Nutzungsverhaltens über Cookies im Zusammenhang mit dem «XING und LinkedIn Share Button» findet nicht statt.

  8. Haftungsausschluss
    Die Inhalte dieser Website beinhalten keinerlei Zusicherungen oder Garantien. Die Equilas AG schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) für alle Schäden und Folgeschäden, welche aufgrund des Zugriffs auf diese Website oder des Gebrauchs von Informationen und Material aus dieser Website oder durch Links auf andere Websites entstehen, vollumfänglich aus.

  9. Copyright und andere Schutzrechte
    Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt. Durch den Zugriff auf diese Website, das Herunterladen, Kopieren oder Teilen von Daten dieser Website werden Ihnen keinerlei Rechte am Inhalt, an der Software, einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element der Website eingeräumt. Jegliche Modifikation, Reproduktion oder Benutzung der Website, deren Inhalte oder des Logos der Equilas AG für einen öffentlichen oder kommerziellen Zweck ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung strikt untersagt.


Letzte Aktualisierung: März 2018

test

News

  • Marktverhaltensregeln

    Als «Marktverhaltensregeln» werden die Vorschriften zum Umgang mit Insiderinformationen und zur Marktmanipulation bezeichnet. Diese Vorschriften sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) und dem FINMA-RS 13/8 «Marktverhaltensregeln» festgehalten.

    Anwendungsbereich

    Die Marktverhaltensregeln gelten grundsätzlich für sämtliche natürlichen und juristischen Personen. Entsprechend haben sich auch Finanzintermediäre, wie zum Beispiel Banken oder Vermögensverwalter, an diese Vorschriften zu halten.

    Strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen

    Das FinfraG unterscheidet zwischen aufsichtsrechtlichen (Art. 142 und 143 FinfraG) und strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 154 und 155 FinfraG) zum Marktverhalten.

    • Strafrecht

      Sowohl die Kursmanipulation wie auch das Ausnützen von Insiderinformationen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei der Bemessung des Strafmasses ist insbesondere die Höhe des erzielten Vermögensvorteils massgebend sowie, beim Ausnützen der Insiderinformation, in welcher Funktion man an die fragliche Insiderinformation gelangt ist.

      Strafrechtlich relevant ist die Marktmanipulation resp. das Ausnützen von Insiderinformationen nur, wenn man sich oder einem anderen dadurch einen Vermögensvorteil (Erzielen eines Gewinns oder Vermeiden eines Verlusts) verschafft.
    2023-03-20 15:51:49

    Weiterlesen

  • Neues Datenschutzgesetz

    Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) sowie die revidierte Datenschutzverordnung (nDSV), wurden am 31. August 2022 final verabschiedet und treten am 1. September 2023 in Kraft. Das neue Datenschutzrecht soll die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicherstellen und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Damit gleicht sich das Schweizer Datenschutzrecht in einem erheblichen Masse der für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seit Mitte 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Das modernisierte Datenschutzniveau soll unter anderem gewährleisten, dass grenzüberschreitende Datenübermittlungen weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleiben.

    Änderungen

    Wesentliche Änderungen stellen die folgenden nicht abschliessenden Gegebenheiten dar:

    • Transparenz und Ausbau der Rechte der betroffenen Personen
    • Erweiterungen der Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten vom Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter
    • Stärkung der Datenschutzaufsicht
    • Anpassung der Strafbestimmungen
    • Neue Konsultations- und Meldepflichten beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
    • Anpassungen der datenschutzrechtlichen Fachsprache

    2023-03-20 15:49:10

    Weiterlesen

  • Vermögensverwalter: Vor der Bewilligung ist nach der Bewilligung?

    Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) aus und diejenigen Vermögensverwalter, welche kein Gesuch um eine FINMA-Bewilligung beantragt haben und über keine Unterstellungsverfügung einer Aufsichtsorganisation (AO) verfügen, werden ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2023 einstellen müssen.

    Mit dem Erhalt der FINMA-Bewilligung haben die Vermögensverwalter laufend die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter zu erfüllen. Darunter fällt u.a. auch, dass die Mitarbeitenden je nach Funktion, welche sie ausüben (qualifizierte Geschäftsführer, Kundenberater, Compliance Verantwortliche, Risikomanager etc.) eine Weiterbildungspflicht haben. Doch wie sieht diese Weiterbildungspflicht aus?

    Das Finanzinstituts- und Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG / FIDLEG) und die dazugehörigen Verordnungen helfen hier nur bedingt. Es empfiehlt sich auch die Botschaft zu den Gesetzen und die Erläuterungsberichte zu den Verordnungen zu konsultieren. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

    2022-12-14 10:10:27

    Weiterlesen

  • Basispaket für Vermögensverwalter oder Bezug einzelner Musterdokumente

    Die Regulierungsdichte für Vermögensverwalter nimmt seit FIDLEG und FINIG stetig zu. Um den gesetzlichen Anforderungen sowie denjenigen der FINMA sowie der Aufsichtsorganisationen gerecht zu werden, benötigen Vermögensverwalter unter anderem angemessene Prozesse, Analysen, Reglemente, Weisungen, Kontrollinventare und Berichterstattungen. Weiter müssen das regulatorische Umfeld kontinuierlich überwacht, Änderungen erkannt und die internen Prozesse und Dokumente entsprechend angepasst werden. Dies kann erhebliche Ressourcen binden.

    Damit Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen sowie den operativen Geschäftsbetrieb fokussieren können und sich nicht stets Gedanken über die regulatorische Entwicklung, nicht aktualisierte Dokumente, Kontrollen und die Berichterstattung machen müssen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung «Basispaket für Vermögensverwalter» zur Verfügung.

    2022-12-14 10:06:26

    Weiterlesen

  • Organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft

    Finanzinstitute (z.B. eine Bank oder ein Vermögensverwalter), welche ein grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft betreiben, müssen aus regulatorischen Gründen, insbesondere um nicht tragbare Risiken zu vermeiden, organisatorische Massnahmen treffen. Die organisatorischen Massnahmen richten sich primär nach der vom Oberleitungsorgan (Verwaltungsrat) definierten Strategie zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft, welche regelmässig in den Statuten und/oder dem Organisations- und Geschäftsreglement definiert sind und durch weitere interne Dokumente (z.B. Weisungen) konkretisiert werden.

    Hinsichtlich der Strategie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft gilt es verschiedene Aspekte zu definieren. Unter anderem:

    2022-12-14 10:01:43

    Weiterlesen

Abonnieren Sie den Newsletter

GL

Kontakt

Login

Um Dateien herunterzuladen müssen Sie sich einloggen: Login

Haben Sie noch keinen Account? Dann kontaktieren Sie uns bitte: Kontakt