Human Resources Management

Ihre Vorteile

  • Hohe und sichergestellte Fachkompetenz

  • Überbrückung von Personalengpässen

  • Optimierung von Personal-, Arbeitsplatz- und Softwarekosten

  • Direkte Ansprechpartner

  • Auswahlmöglichkeit und Flexibilität

  • Modularer Aufbau des Angebots

Module HR Management

  • Nutzung HRM-System (Portal):

    • Kein eigenes kostenpflichtiges Personalverwaltungssystem mehr notwendig

    • Jederzeit Zugriff auf die aktuellen Stammdaten der Mitarbeitenden

    • Generieren von diversen Auswertungen und Statistiken

    • Sichere Übermittlung von vertraulichen Personaldaten

    • Zugriff der Mitarbeitenden auf die eigenen Lohnabrechnungen (kein Ausdruck und Versand mehr nötig)

    Monatliche Arbeiten:

    • Erfassen von Ein- und Austritten, Personalstammdaten, lohnrelevanten Mutationen etc.

    • Durchführen des Lohnlaufs inkl. 4-Augen-Kontrolle

    • Erstellen von DTA-Files für die einzelnen Lohnzahlungen

    • Erstellen von FIBU-Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung

    • Abwickeln der monatlichen Abrechnungen wie AHV, Familienausgleichskasse, Quellensteuer etc.

    Jährliche Arbeiten:

    • AHV / ALV / FAK Lohnsummen auswerten, vorbereiten und einreichen

    • UVG- und KTG-Lohnsummendeklarationen auswerten, vorbereiten und einreichen

    • Lohnausweise erstellen, kontrollieren und versenden

    Unregelmässig anfallende Arbeiten:

    • Support (telefonisch oder per E-Mail)

    • Bereitstellen von revisionsspezifischen Unterlagen

    • Gesetzeskonforme Archivierung der Lohnadministration

    • Generelle Korrespondenz und Abwickeln notwendiger Abklärungen mit Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Personenversicherungen, Steuerverwaltung bei lohnbezogenen Themen etc.

    • AHV-Ausweis beantragen und zustellen

    • Kinderzulagen beantragen, kontrollieren und Unterlagen versenden, Ausbildungszulagen kontrollieren

    • EO / Mutterschaftsentschädigung anmelden, kontrollieren und Unterlagen versenden

    • Quellensteuerpflichtige Mitarbeitende (inkl. Grenzgänger) anmelden, kontrollieren und Unterlagen versenden

    • Erstellen diverser Reportings. Dies können sowohl behördlich verlangte Auswertungen (Lohnstrukturerhebung, Beschäftigungsstatistik etc.) als auch Reports für den internen Gebrauch (Personalkosten, Personalstammdaten, Ablauf Familienzulagen, Aufteilung nach KST etc.) sein.

  • Eintritt Mitarbeitende:

    • Erfassen im Personalverwaltungssystem und erstellen von Personaldossiers

    • Erstellen, Versenden und Ablegen Arbeitsvertrag und dazugehörige Unterlagen

    • Einladung 1. Arbeitstag

    • Einholen von Strafregisterauszug (inkl. Übernahme der Kosten)

    • Anmelden bei Pensionskasse

    • Erstellen und Versenden Probezeitformular

    • Erstellen und Versenden Antrag Unterschriftsberechtigung

    Begleitung Mitarbeitende:

    • Allgemeine Korrespondenz

    • Erstellen diverser Unterlagen (neuer Arbeitsvertrag, Vertragsnachtrag, BG-Änderung, Beförderung, Antrag Unterschriftsberechtigung etc.)

    • Melden von meldepflichtigen Mutationen an die Pensionskasse

    • Verwalten von Unfällen und Krankheiten inkl. Abwicklung mit den Versicherungen sowie direktem Kontakt mit den Mitarbeitenden

    • Verwalten von Dienstjubiläen, Erstellen von Gratulationsschreiben (Geburt, Abschluss Ausbildung, Hochzeit, Geburtstag etc.), Auslösen der entsprechenden Massnahmen

    • Erstellen von Vereinbarungen für Mutterschaft, Ausbildungen, unbezahlten Urlaub, Militär etc.

    • Erstellen diverser Bestätigungen (Ausbildung, Arbeitsverhältnis, Steuern etc.)

    • Erstellen von Zwischenzeugnissen

    Austritt Mitarbeitende:

    • Erstellen von Kündigungsschreiben/-bestätigungen und dazugehörenden Unterlagen

    • Erstellen von Austritts- bzw. Freistellungsvereinbarungen

    • Rückfordern von Ausbildungskosten und Abklären von Verpflichtungen

    • Berechnen von Restferienguthaben und Zeitsaldo

    • Aufhebung von Sonderkonditionen abklären

    • Abmelden bei Pensionskasse

    • Erstellen von Arbeitszeugnissen

    • Durchführen der Endkontrolle sowie Schliessen des Personaldossiers

    • Gesetzeskonformes Archivieren der Personaldokumente

  • Im interaktiven HRM-System (Portal) haben Sie die Möglichkeit, die Zeit- und Spesenerfassung Ihrer Mitarbeitenden abzuwickeln. Dabei stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
    • Erfassen von Arbeitszeit sowie Absenzen (Ferien, Krankheit, Ausbildung etc.)

    • Spesen können u.a. via Smartphone erfasst werden, wobei keine physische Aufbewahrung der Rechnungsbelege mehr nötig ist. Die Auszahlung erfolgt anschliessend automatisch via Lohn.

    • Die Kontrolle der Zeit- und Spesenerfassung erfolgt auf Wunsch durch Vorgesetzte und/oder das HRM, wobei verschiedene Reports zur Verfügung stehen

    • Das HRM (oder alternativ auch andere Stellen) hat Einsicht auf die Erfassungen

    • Umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Im interaktiven HRM-System (Portal) haben Sie die Möglichkeit, die Mitarbeitergespräche (Zielgespräche) Ihrer Mitarbeitenden abzuwickeln. Dabei stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
    • Beide Parteien (Mitarbeitende und Vorgesetzte) verwalten das Mitarbeitergespräch im Portal

    • Das HRM (oder alternativ auch eine andere Stelle) hat Einsicht auf alle Mitarbeitergespräche

    • Die Gespräche können am Device (Computer, Laptop, Tablet) durchgeführt werden. Alternativ kann ein PDF-Dokument generiert und zum Gespräch mitgenommen werden.

    • Umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Im Rahmen der Dienstleistung «Anstellungsreglement und Weisungen» erbringen wir für Sie nachfolgende Dienstleistungen:
    • Bereitstellen eines verständlich formulierten, vollständig sowie gesetzlich und regulatorisch konformen Anstellungsreglements, einschliesslich verschiedener dazugehöriger Weisungen

    • Bezugsmöglichkeit von individuell erarbeiteten Weisungen nach eigenen Vorstellungen sowie generelle Unterstützung

    • Falls Sie bereits über ein Anstellungsreglement verfügen, so wird dieses auf Aktualität, Rechtmässigkeit und Vollständigkeit überprüft und wo nötig angepasst

    • Bei Bedarf fachliche Beratung mit Rücksprache mit unserem Legal & Compliance

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News

  • Marktverhaltensregeln

    Als «Marktverhaltensregeln» werden die Vorschriften zum Umgang mit Insiderinformationen und zur Marktmanipulation bezeichnet. Diese Vorschriften sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) und dem FINMA-RS 13/8 «Marktverhaltensregeln» festgehalten.

    Anwendungsbereich

    Die Marktverhaltensregeln gelten grundsätzlich für sämtliche natürlichen und juristischen Personen. Entsprechend haben sich auch Finanzintermediäre, wie zum Beispiel Banken oder Vermögensverwalter, an diese Vorschriften zu halten.

    Strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen

    Das FinfraG unterscheidet zwischen aufsichtsrechtlichen (Art. 142 und 143 FinfraG) und strafrechtlichen Bestimmungen (Art. 154 und 155 FinfraG) zum Marktverhalten.

    • Strafrecht

      Sowohl die Kursmanipulation wie auch das Ausnützen von Insiderinformationen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Bei der Bemessung des Strafmasses ist insbesondere die Höhe des erzielten Vermögensvorteils massgebend sowie, beim Ausnützen der Insiderinformation, in welcher Funktion man an die fragliche Insiderinformation gelangt ist.

      Strafrechtlich relevant ist die Marktmanipulation resp. das Ausnützen von Insiderinformationen nur, wenn man sich oder einem anderen dadurch einen Vermögensvorteil (Erzielen eines Gewinns oder Vermeiden eines Verlusts) verschafft.
    2023-03-20 15:51:49

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  • Neues Datenschutzgesetz

    Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) sowie die revidierte Datenschutzverordnung (nDSV), wurden am 31. August 2022 final verabschiedet und treten am 1. September 2023 in Kraft. Das neue Datenschutzrecht soll die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicherstellen und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Damit gleicht sich das Schweizer Datenschutzrecht in einem erheblichen Masse der für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seit Mitte 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an. Das modernisierte Datenschutzniveau soll unter anderem gewährleisten, dass grenzüberschreitende Datenübermittlungen weiterhin ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleiben.

    Änderungen

    Wesentliche Änderungen stellen die folgenden nicht abschliessenden Gegebenheiten dar:

    • Transparenz und Ausbau der Rechte der betroffenen Personen
    • Erweiterungen der Informations-, Auskunfts- und Dokumentationspflichten vom Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter
    • Stärkung der Datenschutzaufsicht
    • Anpassung der Strafbestimmungen
    • Neue Konsultations- und Meldepflichten beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
    • Anpassungen der datenschutzrechtlichen Fachsprache

    2023-03-20 15:49:10

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  • Vermögensverwalter: Vor der Bewilligung ist nach der Bewilligung?

    Ende dieses Jahres läuft die Übergangsfrist des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) aus und diejenigen Vermögensverwalter, welche kein Gesuch um eine FINMA-Bewilligung beantragt haben und über keine Unterstellungsverfügung einer Aufsichtsorganisation (AO) verfügen, werden ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2023 einstellen müssen.

    Mit dem Erhalt der FINMA-Bewilligung haben die Vermögensverwalter laufend die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Vermögensverwalter zu erfüllen. Darunter fällt u.a. auch, dass die Mitarbeitenden je nach Funktion, welche sie ausüben (qualifizierte Geschäftsführer, Kundenberater, Compliance Verantwortliche, Risikomanager etc.) eine Weiterbildungspflicht haben. Doch wie sieht diese Weiterbildungspflicht aus?

    Das Finanzinstituts- und Finanzdienstleistungsgesetz (FINIG / FIDLEG) und die dazugehörigen Verordnungen helfen hier nur bedingt. Es empfiehlt sich auch die Botschaft zu den Gesetzen und die Erläuterungsberichte zu den Verordnungen zu konsultieren. Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

    2022-12-14 10:10:27

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  • Basispaket für Vermögensverwalter oder Bezug einzelner Musterdokumente

    Die Regulierungsdichte für Vermögensverwalter nimmt seit FIDLEG und FINIG stetig zu. Um den gesetzlichen Anforderungen sowie denjenigen der FINMA sowie der Aufsichtsorganisationen gerecht zu werden, benötigen Vermögensverwalter unter anderem angemessene Prozesse, Analysen, Reglemente, Weisungen, Kontrollinventare und Berichterstattungen. Weiter müssen das regulatorische Umfeld kontinuierlich überwacht, Änderungen erkannt und die internen Prozesse und Dokumente entsprechend angepasst werden. Dies kann erhebliche Ressourcen binden.

    Damit Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen sowie den operativen Geschäftsbetrieb fokussieren können und sich nicht stets Gedanken über die regulatorische Entwicklung, nicht aktualisierte Dokumente, Kontrollen und die Berichterstattung machen müssen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Hierzu stellen wir Ihnen unsere Dienstleistung «Basispaket für Vermögensverwalter» zur Verfügung.

    2022-12-14 10:06:26

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  • Organisatorische Massnahmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft

    Finanzinstitute (z.B. eine Bank oder ein Vermögensverwalter), welche ein grenzüberschreitendes Dienstleistungsgeschäft betreiben, müssen aus regulatorischen Gründen, insbesondere um nicht tragbare Risiken zu vermeiden, organisatorische Massnahmen treffen. Die organisatorischen Massnahmen richten sich primär nach der vom Oberleitungsorgan (Verwaltungsrat) definierten Strategie zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft, welche regelmässig in den Statuten und/oder dem Organisations- und Geschäftsreglement definiert sind und durch weitere interne Dokumente (z.B. Weisungen) konkretisiert werden.

    Hinsichtlich der Strategie im grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft gilt es verschiedene Aspekte zu definieren. Unter anderem:

    2022-12-14 10:01:43

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