Human Resources Management

Ihre Vorteile

  • Hohe Fachkompetenz

  • Direkte Ansprechpartner

  • Überbrückung von Personalengpässen

  • Optimierung von Personal-, Arbeitsplatz- und Softwarekosten

  • Auswahlmöglichkeit und Flexibilität durch modularen Aufbau des Angebots

Module HR Management

  • Nutzung HRM-System (Portal):

    • Kein eigenes kostenpflichtiges Personalverwaltungssystem mehr notwendig

    • Jederzeit Zugriff auf die aktuellen Stammdaten der Mitarbeitenden

    • Generieren von diversen Auswertungen und Statistiken

    • Sichere Übermittlung von vertraulichen Personaldaten

    • Zugriff der Mitarbeitenden auf die eigenen Lohnabrechnungen (kein Ausdruck und Versand mehr nötig)

    Monatliche Arbeiten:

    • Erfassen von Ein- und Austritten, Personalstammdaten, lohnrelevanten Mutationen etc.

    • Durchführen des Lohnlaufs inkl. 4-Augen-Kontrolle

    • Erstellen von DTA-Files für die einzelnen Lohnzahlungen

    • Erstellen von FIBU-Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung

    • Abwickeln der monatlichen Abrechnungen wie AHV, Familienausgleichskasse, Quellensteuer etc.

    Jährliche Arbeiten:

    • AHV / ALV / FAK Lohnsummen auswerten, vorbereiten und einreichen

    • UVG- und KTG-Lohnsummendeklarationen auswerten, vorbereiten und einreichen

    • Lohnausweise erstellen, kontrollieren und versenden

    Unregelmässig anfallende Arbeiten:

    • Support (telefonisch oder per E-Mail)

    • Bereitstellen von revisionsspezifischen Unterlagen

    • Gesetzeskonforme Archivierung der Lohnadministration

    • Generelle Korrespondenz und Abwickeln notwendiger Abklärungen mit Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Personenversicherungen, Steuerverwaltung bei lohnbezogenen Themen etc.

    • AHV-Versicherungsnachweise beantragen und zustellen

    • Kinder- und Ausbildungszulagen beantragen und kontrollieren

    • EO / Mutterschaftsentschädigung anmelden und kontrollieren

    • Quellensteuerpflichtige Mitarbeitende (inkl. Grenzgänger) anmelden

    • Erstellen diverser Reportings. Dies können sowohl behördlich verlangte Auswertungen (Lohnstrukturerhebung, Beschäftigungsstatistik etc.) als auch Reports für den internen Gebrauch (Personalkosten, Personalstammdaten, Ablauf Familienzulagen, Aufteilung nach KST etc.) sein.

  • Eintritt Mitarbeitende:

    • Erfassen im Personalverwaltungssystem und erstellen von Personaldossiers

    • Erstellen, Versenden und Ablegen des Arbeitsvertrags und dazugehöriger Unterlagen

    • Einladung 1. Arbeitstag

    • Einholen des Strafregisterauszugs

    • Anmelden bei Pensionskasse

    • Erstellen und Versenden des Probezeitformulars

    • Erstellen und Versenden des Antrags Unterschriftsberechtigung

    Begleitung Mitarbeitende:

    • Allgemeine Korrespondenz

    • Erstellen diverser Unterlagen (neuer Arbeitsvertrag, Vertragsnachtrag, BG-Änderung, Beförderung, Antrag Unterschriftsberechtigung etc.)

    • Melden von Mutationen an die Pensionskasse

    • Verwalten von Unfällen und Krankheiten inkl. Abwicklung mit den Versicherungen sowie direktem Kontakt mit den Mitarbeitenden

    • Verwalten von Dienstjubiläen, Erstellen von Gratulationsschreiben (Geburt, Abschluss Ausbildung, Hochzeit, Geburtstag etc.), Auslösen der entsprechenden Massnahmen

    • Erstellen von Vereinbarungen für Mutterschaft, Ausbildungen, unbezahlten Urlaub, Militär etc.

    • Erstellen diverser Bestätigungen (Ausbildung, Arbeitsverhältnis, Steuern etc.)

    • Erstellen von Zwischenzeugnissen

    Austritt Mitarbeitende:

    • Erstellen von Kündigungsschreiben/-bestätigungen und dazugehörenden Unterlagen

    • Erstellen von Austritts- bzw. Freistellungsvereinbarungen

    • Rückfordern von Ausbildungskosten und Abklären von Verpflichtungen

    • Berechnen von Restferienguthaben und Zeitsaldo

    • Abklären der Aufhebung allfälliger Sonderkonditionen

    • Abmelden bei Pensionskasse

    • Erstellen von Arbeitszeugnissen

    • Durchführen der Endkontrolle sowie Schliessen des Personaldossiers

    • Gesetzeskonformes Archivieren der Personaldokumente

  • Im interaktiven HRM-System (Portal) haben Sie die Möglichkeit, die Zeit- und Spesenerfassung Ihrer Mitarbeitenden abzuwickeln. Dabei stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
    • Erfassen von Arbeitszeit sowie Absenzen (Ferien, Krankheit, Ausbildung etc.) durch Mitarbeitende

    • Spesen können u.a. via Smartphone erfasst werden, wobei keine physische Aufbewahrung der Rechnungsbelege mehr nötig ist. Die Auszahlung erfolgt anschliessend automatisch via Lohn.

    • Die Kontrolle der Zeit- und Spesenerfassung erfolgt auf Wunsch durch Vorgesetzte und/oder das HRM, wobei verschiedene Reports zur Verfügung stehen

    • Das HRM (oder alternativ auch andere Stellen) hat Einsicht auf die Erfassungen

    • Umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Im interaktiven HRM-System (Portal) haben Sie die Möglichkeit, die Mitarbeitergespräche (Zielgespräche) Ihrer Mitarbeitenden abzuwickeln. Dabei stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
    • Beide Parteien (Mitarbeitende und Vorgesetzte) verwalten das Mitarbeitergespräch im Portal

    • Das HRM (oder alternativ auch eine andere Stelle) hat Einsicht auf alle Mitarbeitergespräche

    • Die Gespräche können am Device (Computer, Laptop, Tablet) durchgeführt werden. Alternativ kann ein PDF-Dokument generiert und zum Gespräch mitgenommen werden.

    • Umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Im Rahmen der Dienstleistung «Anstellungsreglement und Weisungen» erbringen wir für Sie nachfolgende Dienstleistungen:
    • Bereitstellen eines verständlich formulierten, vollständigen sowie gesetzlich und regulatorisch konformen Anstellungsreglements, einschliesslich verschiedener dazugehöriger Weisungen

    • Bezugsmöglichkeit von individuell erarbeiteten Weisungen nach eigenen Vorstellungen sowie generelle Unterstützung

    • Falls Sie bereits über ein Anstellungsreglement verfügen, so wird dieses auf Aktualität, Rechtmässigkeit und Vollständigkeit überprüft und wo nötig angepasst

    • Bei Bedarf fachliche Beratung mit Rücksprache mit unserem Legal, Compliance & Risk

  • Ergänzender Support oder Beratung bei diversen weiteren HR-Themen wie beispielsweise Beantworten von arbeitsrechtlichen Fragen, Beraten/Unterstützen bei der Erstellung von speziellen Vereinbarungen, Anlaufstelle für 2nd-Opinion bei verschiedenen Fragestellungen etc.
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News

  • Sicherstellung der operationellen Resilienz

    Im Zuge der Umsetzung des neuen FINMA-RS 23/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» erweist sich das neue Thema operationelle Resilienz als ziemlich anspruchsvoll. Unter operationeller Resilienz wird allgemein die Fähigkeit eines Instituts verstanden, seine kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können. Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle, dem Geltungsbereich zugehörigen Institute sicherstellen, dass sie operationell resilient sind. Institute des Kleinbankenregimes sowie Institute der FINMA-Kategorie 4 und 5 sind zwar von gewissen Pflichten in der Umsetzung befreit, müssen aber dennoch ihre operationelle Resilienz in den Grundzügen sicherstellen können. Konkret umfasst dies das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz durch die Festlegung ihrer kritischen Funktionen sowie deren Unterbrechungstoleranzen. Ferner ist das Thema operationelle Resilienz als fester Bestandteil in die Berichterstattung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung zu integrieren.

    2023-09-05 10:14:32

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  • Fragestellungen zur Umsetzung des Datenschutzes

    Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten, welches gewisse Änderungen und Neuerungen mit sich bringt. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung ist es hilfreich, sich mit den nachfolgenden Fragestellungen auseinander zu setzen und den Datenschutz innerhalb des Unternehmen zu thematisieren:

    2023-09-05 10:12:23

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  • Vermögensverwalter – Praxiserfahrungen nach erteilter Bewilligung

    Nachdem ein Grossteil der Vermögensverwalter sich für die Erlangung einer Bewilligung nach FINIG entschieden und diese erhalten haben, stellt sich die nächste Herausforderung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen im laufenden Betrieb. Gestützt auf die im Rahmen der Bewilligungsbegleitung, der Beratung und Betreuung von verschiedenen Vermögensverwaltern und der ersten aufsichtsrechtlichen Prüfungen durch die Prüfgesellschaften gesammelten Erfahrungen ergeben sich erste Erkenntnisse und Praxiserfahrungen.

    Umsetzung der internen Bestimmungen

    Für die Erteilung der Bewilligung durch die FINMA mussten Vermögensverwalter mit der Gesucheinreichung umfangreiche interne Bestimmungen in Form von Reglementen und Weisungen vorweisen. Eine Vielzahl von Vermögensverwaltern hatten vor der Bewilligung nach FINIG bereits ein internes Regelwerk, jedoch nicht in einem Umfang, wie dies für die Bewilligungserteilung gefordert wurde. Die regulatorischen Anforderungen, welche sich aus der Geschäftstätigkeit des Vermögensverwalters ergeben, mussten detailliert geregelt sowie für die Einhaltung entsprechende Kontrollen, Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und eine angemessene Berichterstattung implementiert werden. Folglich mussten Vermögensverwalter ein umfangreiches internes Kontrollsystem mit einer Risikoanalyse über das gesamte Institut, einem Kontrollinventar und einem Tätigkeitsplan ausarbeiten.

    2023-07-04 14:03:14

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  • Inkrafttreten revidiertes Datenschutzgesetz

    Nach einem langwierigen Prozess tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) per 01.09.2023 in Kraft. Anstoss zu der vorliegenden Revidierung des bestehenden Datenschutzgesetzes war einerseits die Anpassung der datenschutzrechtlichen Normen an die geänderten gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten, andererseits aber auch die Abstimmung auf die Datenschutznormen der EU. Gerade der zweite Punkt ist von entscheidender Bedeutung, damit die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wird.

    Das neue DSG sieht keine Übergangsfristen vor, was bedeutet, dass die geänderten und neuen Pflichten per 01.09.2023 umgesetzt werden müssen.

    Wesentliche Änderungen und Neuerungen

    Die Generalüberholung des bestehenden DSG hat zu wesentlichen Änderungen und Neuerungen im DSG geführt. Auf ausgewählte Neuerungen wird nachfolgend kurz eingegangen.

    2023-07-04 13:57:37

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  • Sustainable Finance

    Unter dem Begriff Sustainable Finance wird verstanden, dass Finanzdienstleister sowohl Umwelt- (Environment), Sozial- (Social) als auch Unternehmensführungsaspekte (Governance) bei ihren Entscheidungen und Dienstleistungen berücksichtigen. Konkret heisst das, dass die Finanzintermediäre Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) in ihre Geschäfts- oder Investitionsentscheidungen sowie ihre Dienstleistungserbringung so integrieren, dass Kundinnen und Kunden sowie die Gesellschaft einen nachhaltigen Nutzen davontragen.

    Ziel und Zweck

    Ziel und Zweck von Sustainable Finance und des Einbezugs von ESG-Kriterien in die Entscheidungen und Dienstleistungen der Finanzintermediäre ist es, die Finanzindustrie und die Investoren dazu zu bewegen – und ihnen die Möglichkeit zu bieten – mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Im Zentrum stehen sowohl Bestrebungen im Finanzierungs- wie auch dem Anlagegeschäft von
    Finanzinstituten.

    Auf diese Weise sollen unter anderem die Risiken des Klimawandels, der Ressourcenknappheit sowie der sozialen Ungleichheit bekämpft werden.

    2023-07-04 13:50:17

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