Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Mit dem per 1. Juli 2021 in Kraft getretenen teilrevidierten FINMA-Rundschreiben 2015/2 Liquiditätsrisiken – Banken sowie der angepassten und zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Liquiditätsverordnung (LiqV), wurde für Banken die Finanzierungsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) für Banken eingeführt.
Banken der FINMA-Aufsichtskategorien 4 und 5 müssen die NSFR halbjährlich einreichen. Davon ausgenommen sind Banken, welche im Kleinbankenregime zugelassen sind. Banken der FINMA-Aufsichtskategorie 3 sind verpflichtet die NSFR quartalsweise einzureichen, Banken der FINMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 gar monatlich.