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Basel III final

| Equilas |

Das als Reaktion auf die letzte grosse Finanzkrise entwickelte Reformpaket der Basel-III-Standards wurde seit dem Jahr 2013 schrittweise in das Schweizer Recht eingeführt. Um auch die letzte nach dem internationalen Basel-III-Standard vorgesehene Verbesserung der Bankregulierung zu übernehmen, werden die Ausführungsbestimmungen im Bereich der Eigenmittelanforderungen für Banken angepasst.

Dazu wird unter anderem die Eigenmittelverordnung durch den Bundesrat und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen durch die FINMA angepasst. Letzteres in Form von neuen FINMA-Verordnungen:

  • Verordnung über das Handels- und Bankenbuch und die anrechenbaren Eigenmittel (HBEV-FINMA)
  • Verordnung über die Höchstverschuldungsquote und operationelle Risiken (LROV-FINMA)
  • Verordnung über die Kreditrisiken (KreV-FINMA)
  • Verordnung über die Marktrisiken (MarV-FINMA)
  • Verordnung über die Offenlegung von Risiken und Eigenmitteln und der Grundsätze der Corporate Governance (OffV-FINMA)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte die im Zusammenhang mit den revidierten Eigenmittelvorschriften für Banken stehenden Dokumente am 04. Juli 2022. Diese Unterlagen befinden sich bis am 25. Oktober 2022 in der Anhörungsphase.

Die finalen Basel-III-Standards umfassen Änderungen in der Berechnung der Eigenmittelanforderungen, insbesondere für Kredit- und Marktrisiken sowie operationelle Risiken.

Die Änderungen in der Berechnung verfolgen unter anderem die Ziele einer höheren Risikosensitivität der Eigenmittelanforderungen, sowie eine bessere Vergleichbarkeit der Anforderungen und der darauf basierenden Kennzahlen. Ermöglicht werden soll dies beispielsweise durch die Reduktion der Freiheitsgrade bei bewilligungspflichtigen Modellansätzen für die Berechnung von Kredit- und Marktrisiken. Ebenso soll die Reduktion von zwei auf einen einzigen Standardansatz zur Berechnung der operationellen Risiken zum oben genannten Ziel beitragen.

Die Eigenmittelverordnung des Bundesrats und die zugehörigen FINMA-Verordnungen sollen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Da, abgesehen von den Teilnehmern am Kleinbankenregime, nahezu alle Banken von den Änderungen betroffen sind, werden wir die Thematik am Fachtag Rechnungswesen vom 23. November 2022 vertieft behandeln.

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