Aufhebungsvereinbarung – Was gilt es zu beachten?
Die Aufhebungsvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, welches dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen sowie ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen. Somit kommt anstelle einer einseitigen Kündigung eine zweiseitige Vereinbarung zum Zug, welche beiden Parteien Vertragsfreiheit ermöglicht. Die Gründe, weshalb eine Aufhebungsvereinbarung verwendet wird, sind unterschiedlich. Die Arbeitgeber bevorzugen diese Lösung gegenüber einer Arbeitgeberkündigung vor allem deshalb, da ihnen so weder eine Erstreckung des Arbeitsverhältnisses durch gesetzliche Sperrfristen gemäss Art 336c OR noch eine Anfechtung wegen missbräuchlicher Kündigung gemäss Art. 336 OR droht. Arbeitnehmer können eine Aufhebungsvereinbarung beispielsweise dann präferieren, wenn sie vorzeitig eine neue Stelle antreten möchten. Je nach Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es auch schlichtweg ein Weg sein, sich mit einer gemeinsamen Vereinbarung auf Augenhöhe zu trennen, ohne den negativen Beigeschmack einer Kündigung.