Skip to main content

Autor: Equilas

Erhöhung der Familienzulagen und AHV-/IV-Renten ab 1. Januar 2025

Mit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009 wurden die gesetzlichen Mindestansätze der Familienzulagen auf monatlich CHF 200 (Kinderzulagen) bzw. CHF 250 (Ausbildungszulagen) pro Kind festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. Gemäss Familienzulagengesetz passt der Bundesrat die Mindestansätze auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Teuerung an, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Prozentpunkte gestiegen ist. Diese Grenze wurde nun im Jahr 2024 überschritten und so hat der Bundesrat am 28. August 2024 die Verordnung an die Preisentwicklung verabschiedet, wonach die Mindestansätze per 1. Januar 2025 auf CHF 215 und CHF 268 erhöht werden. In den Kantonen, welche die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, führt die Anhebung automatisch zu einer Erhöhung der Familienzulagen. Kantone, welche höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, werden über eine allfällige Erhöhung ihrer Familienzulagenansätze im Verlaufe des Jahres entscheiden.

Weiterlesen

Cyber-Risiko-Bewusstsein

Bei Finanzinstituten ist ein einwandfreies Management der Risiken nicht nur massgeblich für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit, sondern ist als Kernkompetenz zu pflegen und stetig weiterzuentwickeln. Es ist daher folgerichtig, dass die Mitarbeitenden für Risiken sowie für Risikoereignisse und Notfälle sensibilisiert sein müssen. Die Stärkung des Risiko-Bewusstseins der Mitarbeitenden verhilft vor allem zu einer Reduktion der Risiken, insbesondere der operationellen Risiken, wie z.B. IKT- und Cyber-Risiken. Für diesen Zweck haben sich die regelmässigen Schulungen der Mitarbeitenden bewährt. Diese fördern sowohl das allgemeine Risikobewusstsein als auch die Risikowahrnehmung, welche das frühzeitige Erkennen von neuen Risiken begünstigt.

Weiterlesen

Schweiz und UK unterzeichnen das «Berne Financial Services Agreement»

Am 21. Dezember 2023 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen, das sogenannte «Berne Financial Services Agreement», unterzeichnet. Im Gegensatz zu einer Harmonisierung der nationalen Regulierungen, liegt der Fokus auf der wechselseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bern und London etablieren damit ein Modell, das sich grundlegend vom EU-Ansatz unterscheidet.

Weiterlesen