FINMA lanciert Kleinbankenregime und fokussiert das Prüfwesen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) verstärkt die Risikoorientierung und Proportionalität ihrer Aufsicht. Im Juli 2018 begann die FINMA mit der Durchführung der Pilotphase zum geplanten Kleinbankenregime. Dieses steht kleinen Banken und Effektenhändlern der Aufsichtskategorien 4 und 5 offen, die deutlich überdurchschnittlich mit Kapital und Liquidität ausgestattet sind und keine sonstigen besonderen Risiken aufweisen. Die teilnehmenden Institute sollen von reduzierten Anforderungen hinsichtlich der regulatorischen Kennzahlen und Offenlegung als auch von weiteren Vereinfachungen in den Bereichen der operationellen Risiken, des Outsourcings und der Corporate Governance profitieren. Der Pilot soll bis mindestens Ende 2018 dauern.
Parallel zum Aufbau des Kleinbankenregimes überarbeitete die FINMA ihr Rundschreiben 2013/3 «Prüfwesen», mit dem Ziel einer stärkeren Fokussierung auf die wesentlichen Aspekte in der aufsichtsrechtlichen Prüfung:
- Die regelmässig durchgeführte Aufsichtsprüfung wird weniger flächendeckend ausgestaltet sein. Stattessen sind vertiefte Prüfungen von Gebieten mit erhöhten Risiken inkl. wechselnden Fokusthemen vorgesehen.
- Kleine Institute ohne sichtbar erhöhte Risiken erhalten neu die Möglichkeit, eine reduzierte Prüfkadenz zu beantragen, sodass sie nur noch alle zwei Jahre oder Kleinstinstitute alle drei Jahre geprüft werden.
- Zur Stärkung der Aussagekraft der Prüfung dürfen Stichproben neu risikoorientiert statt umfassend sein.
Mit der Teilrevision des Rundschreibens 2013/3 «Prüfwesen» will die FINMA die Risikoorientierung der aufsichtsrechtlichen Prüfung stärken und insgesamt eine Erhöhung der Aussagekraft der Prüfung bei tieferen Kosten für die Institute anstreben. Die FINMA wird nach drei Jahren eine Wirkungsanalyse hinsichtlich Kosten und Nutzen dieser Reform vornehmen und darüber informieren.