Vorbereitungshandlungen auf die revidierte GwV-FINMA
Als Folge des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über das Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung revidiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA).
Die überarbeitete GwV-FINMA, welche voraussichtlich per 2019 in Kraft treten dürfte, bringt für Finanzintermediäre zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich. Finanzintermediäre sollen zukünftig die wirtschaftlich Berechtigten anhand von risikobasierten Massnahmen verifizieren, bei Geschäftsbeziehungen zu Sitzgesellschaften, müssen die Gründe für die Verwendung der Sitzgesellschaften abgeklärt werden und je nach Komplexität der Struktur ist die Sitzgesellschaft als Geschäftsbeziehung mit erhöhten Risiken zu klassifizieren. Nicht zuletzt sollen Finanzintermediäre zukünftig mittels risikobasiertem Ansatz die Kundeninformationen regelmässig aktualisieren.
Die interne Umsetzung der revidierten Vorgaben der GwV-FINMA verlangt von den Finanzintermediären einiges ab. Neben den zusätzlichen Aufwänden und Kosten für die Umsetzung müssen die internen Bestimmungen wie Reglemente, Weisungen und Handbücher angepasst, bestehende interne Prozesse geändert und die Mitarbeitenden geschult werden. Mittels systemtechnischer Unterstützung sollten die internen Aufwände so gering wie möglich gehalten, automatisiert und operationelle Fehler der Mitarbeitenden vermieden werden, was zusätzlich eine Anpassung der bestehenden IT-Systeme verlangt.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie der Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken unterstützen wir zahlreiche Finanzintermediäre, finanznahe Unternehmen sowie IT-Dienstleister mit massgeschneiderten praxisorientierten Lösungsansätzen.