Folgen einer missbräuchlichen Beantragung oder Verwendung eines COVID-19-Kredits
Aufgrund der COVID-19-Krise hat sich der Bundesrat am 25. März 2020 für Liquiditätshilfen in Form von Überbrückungskrediten für KMU ausgesprochen. KMU, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, soll es möglich sein, unbürokratisch, gezielt und rasch einen COVID-19-Kredit in Höhe von bis zu CHF 500’000 bei einer Bank zu beantragen. Ein COVID-19-Kredit ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, welche in der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung festgehalten werden.
Der vorliegende Beitrag soll summarisch aufzeigen, unter welchen Voraussetzung und für welchen Verwendungszweck COVID-19-Kredite bis CHF 500’000 von KMU bezogen werden dürfen und welche Konsequenzen den KMU bei missbräuchlicher Beantragung oder Verwendung drohen.