Das revidierte GwG – Fragen rund um die Umsetzung der Verifizierungs- und Aktualisierungspflicht
Sie fragen sich, wie Sie die Pflichten gemäss revidiertem Geldwäschereigesetz (GwG), die voraussichtlich per Mitte 2022 in Kraft treten, umsetzen sollen? Sie wollen verhindern, dass dafür ein unverhältnismässiger Aufbau von Ressourcen erfolgen muss und wissen noch nicht, wie Sie die Aufwände in Grenzen halten können? Nachfolgend wird auf einige Kernfragen bei der Umsetzung der Verifizierungs- und Aktualisierungspflicht gemäss dem revidierten GwG hingewiesen, die sich die Finanzintermediäre stellen sollten.
Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen
Das revidierte GwG sieht in Art. 4 Abs. 1 vor, dass der Finanzintermediär die Identität der wirtschaftlich berechtigten Personen überprüft, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Dabei ist die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden. Bei natürlichen Personen, die selbst an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt sind, stellen sich nur wenige Fragen über das Wie? Dagegen scheint dies bei juristischen Personen und Personengesellschaften komplizierter zu sein.