Revision FINMA Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken»
Der Bundesrat hat am 11. September 2020 die Änderungen der Liquiditätsverordnung (LiqV) beschlossen. Diese tritt gemeinsam mit dem teilrevidierten FINMA-Rundschreiben 2015/2 zu den Liquiditätsrisiken von Banken per 1. Juli 2021 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der geänderten Liquiditätsverordnung (LiqV) wird die Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) eingeführt. Die NSFR will eine langfristig stabile Finanzierung gewährleisten und gilt künftig neben der LCR als zweite quantitative Mindestanforderung. Aus diesem Grund ist auch der Erfüllungsgrad von 100% dauernd einzuhalten. Die Banken der Kategorien 4 und 5 reichen die NSFR halbjährlich ein, nicht systemrelevante Banken vierteljährlich. Banken, welche im Kleinbankenregime zugelassen sind, können auf die Einreichung verzichten.
Gleichzeitig erfolgte durch die FINMA eine Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2015/2 zu den Liquiditätsrisiken von Banken. Die wesentlichen Anpassungen wurden in zwei Bereichen vorgenommen. Diese betreffen die technischen Ausführungsbestimmungen und Konkretisierungen zu den neuen Anforderungen an die NSFR gemäss Art. 17f-17s LiqV. sowie Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen in bestimmten Bereichen der qualitativen Anforderungen und an die LCR.