FINMA Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken» – Hinweise zur Überarbeitung Reglement Liquiditätsrisiken
FINMA Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken – Banken» – Hinweise zur Überarbeitung Reglement Liquiditätsrisiken Der Bundesrat und die FINMA passen die Liquiditätsverordnung (LiqV) bzw. das FINMA-Rundschreiben 2015/2 zu den Liquiditätsrisiken von Banken an die internationalen Normen nach dem Basel III Regelwerk an (Finanzierungsquote, Net Stable Funding Ratio, NSFR). Ausserdem hat die FINMA eine Ex-post-Evaluation zur Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) durchgeführt. Dies hatte ebenfalls Anpassungen der LiqV und des FINMA-RS 15/2 zur Folge. Zum Teilrevisionsentwurf der LiqV und zum Teilrevisionsentwurf des FINMA-RS 15/2 eröffnete das eidgenössische Finanzdepartement eine Vernehmlassung und die FINMA eine Anhörung, welche beide per 10. April 2017 zu Ende gingen. Die Änderungen des FINMA-RS 15/2 für die quantitativen Mindestanforderungen LCR und NSFR betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche:- NSFR: Technische Ausführungsbestimmungen und Konkretisierungen zu den neuen Anforderungen an die NSFR gemäss Art. 17f-17s LiqV und Vereinfachungen für kleine Banken beim Ausfüllen des Finanzierungsnachweises und Reduktion der auszufüllenden Formulare.
- LCR Ex-post-Evaluation: Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen zur LCR in bestimmten Bereichen und Vereinfachung der LCR für kleine Banken beim Ausfüllen des Liquiditätsnachweises und Reduktion der auszufüllenden Formulare.
- Ausweitung des Proportionalitätsprinzips für kleine Banken auf alle Banken der FINMA Aufsichtskategorien 4 und 5. Vor allem Banken der Aufsichtskategorie 4 müssen gegebenenfalls entsprechende Änderungen vornehmen.
- Anpassung der Bestimmungen zur Risikotoleranz und Aufgaben resp. Verantwortlichkeiten in Bezug auf das neue Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (Aufbau- und Ablauforganisation).
- Anpassungen bei den Erleichterungen/Vereinfachungen aus der Ex-post-Evaluation nach Randziffer 350-363 des FINMA-RS 15/2:
- Klarstellungen für die Behandlung von Einlagen von Privatkunden grösser als 30 Kalendertage, insbesondere die Definition des Begriffs Härtefall und unter welchen Umständen ein Rückzug der Einlagen ohne Konsequenzen für die LCR erlaubt bleibt.
- Neuregelung, welche Bankenkategorien Modelle zur Unterscheidung zwischen operativen/nicht-operativen Einlagen anwenden müssen.
- Erleichterungen in der Einreichung für kleine Finanzgruppen.
- Verzicht auf die Einreichung des Liquiditätsnachweises in Schweizerfranken, wenn keine materiellen Fremdwährungs-Exposure vorhanden sind.
- Aufnahme Bestimmungen zum NSFR nach Randziffer 364 ff. des FINMA-RS 15/2.
Schlussfolgerung: Das überarbeitete Rundschreiben ist einer nötigen Aktualisierung (z.B. Implementierung NSFR) unterzogen worden, dies aufgrund der stufenweisen Implementierung der Normen für Liquiditätsrisiken von Banken aus dem Basel III Regelwerk. Erfahrungen aus der LCR-Erhebung wurden miteinbezogen und besonders für kleine Banken gibt es gewisse Erleichterungen, was sicher zu begrüssen ist.
Die Änderungen im FINMA-RS 15/2 «Liquiditätsrisiken – Banken» führen zwangsläufig zu einer Überarbeitung des entsprechenden Reglements und zu Anpassungen resp. Vereinfachungen beim Ausfüllen des Liquiditätsnachweises LCR ab 31. Januar 2018. Das Reglement muss insbesondere auch in Einklang mit dem neuen Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement gebracht werden. Da die Einführung der definitiven NSFR-Quote verschoben worden ist, sind Anpassungen beim Ausfüllen dieses Nachweises fakultativ. Hier ändert sich vorerst nichts.
Bei Fragen zur Anpassung des Reglements helfen Ihnen die Spezialisten der Equilas AG gerne.
Link: https://www.finma.ch/de/news/2017/12/20171215-mm-rs-liquiditaetsrisiken/