FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter: Es ist höchste Zeit zum Handeln
Die im neuen Finanzinstitutsgesetz vorgesehene dreijährige Übergangsfrist für Vermögensverwalter für die Bewilligungseinreichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA läuft Ende Jahr ab. Neben den Angaben zur Organisation, zum Dienstleistungsangebot und zur Kundschaft haben die Gesuchsteller dem Gesuch etliche Unterlagen beizulegen. Hierbei handelt es sich unter anderem um Lebensläufe mit Arbeitszeugnissen und Diplomen, Arbeitsverträge, Geschäftspläne, Revisionsberichte, Reglemente und Weisungen sowie die Bestätigung des Anschlusses an eine Aufsichtsorganisation.
Die Anschlussbestätigung der Aufsichtsorganisation erhält, wer die einschlägigen Voraussetzungen hinsichtlich der FINMA-Bewilligung erfüllt. In diesem Sinne nehmen die Aufsichtsorganisationen eine Art Vorprüfung vor. Für diese Vorprüfung ist genügend Zeit einzuberechnen. Als spätester Termin für die Einreichung der Anschlussgesuche bei den Aufsichtsorganisationen gilt deshalb der 30. Juni 2022.