Teilweise Inkraftsetzung des revidierten Geldwäschereigesetzes
Der Bundesrat hat am 3. November 2021 entschieden, einzelne Bestimmungen des revidierten Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschereigesetz, GwG) bereits per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Betroffen sind allerdings nur zwei Aspekte:
- Bestimmungen im Zusammenhang mit den Schlussbestimmungen des ebenfalls im Zuge des GwG revidierten Edelmetallkontrollgesetzes (EMKG)
- Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) in Bezug auf die Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees
Alles andere und somit auch die wesentlichen Neuerungen für Finanzintermediäre, wie die «Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen» sowie die «periodische Überprüfung der Aktualität der Belege» will der Bundesrat ausdrücklich «zu einem späteren Zeitpunkt» in Kraft setzen.